Gegen einen einmaligen gesetzlichen und damit arbeitsfreien Feiertag am Reformationstag 2017 wendet sich der Präsident der Arbeitgeber Baden-Württemberg, Professor Dr. Dieter Hundt. Zwar sei die Reformation "von herausragender Bedeutung für die kirchliche und gesellschaftliche Entwicklung der letzten fünf Jahrhunderte", aber ein generell arbeitsfreier gesetzlicher Feiertag im Jahr 2017 würde auch andere Wünsche auf den Plan rufen und zudem Kosten für die Volkswirtschaft verursachen. "Eine entsprechende Änderung in den betroffenen Landesgesetzen muss deshalb meines Erachtens unterbleiben." Bereits heute sei der Reformationstag ein gesetzlich anerkannter kirchlicher Feiertag. "An einem solchen Feiertag können Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht befreit werden, soweit es die betrieblichen Erfordernisse zulassen", schreibt Hundt. "Das stärkt die individuelle Möglichkeit, diesen Feiertag angemessen würdig zu begehen."
Beide Statements können unter www.2017gemeinsam.de nachgelesen und kommentiert werden. Hier äußern sich noch bis zum 24. November 2014 wöchentlich jeweils zwei Personen des öffentlichen Lebens zu wechselnden Fragestellungen. In dieser Woche steht die Frage "Feiertag für alle?" im Mittelpunkt. Das interaktive Internetprojekt "2017 gemeinsam unterwegs" basiert auf dem ökumenischen Dialog-Dokument "Vom Konflikt zur Gemeinschaft. Gemeinsames lutherisch/katholisches Reformationsgedenken im Jahr 2017". Das Projekt wird vom Deutschen Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes und vom Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik in Paderborn getragen.
Hinweis: Das Internetprojekt ist unter der Adresse www.2017gemeinsam.de zu erreichen. Weitere Informationen unter www.dnk-lwb.de und www.moehlerinstitut.de.