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Schleswig-Holstein: Freiwillige Netzreduktion klappt nicht

Vereinbarung zur Vermeidung von Tierverlusten in Stellnetzen vor der Küste Schleswig-Holsteins weiter wirkungslos

(lifePR) (München, )
Die Vereinbarung über eine freiwillige Netzreduktion, die der grüne Umweltminister Robert Habeck mit dem Landesfischereiverband und dem Fischereischutzverband vereinbart hat, erweist sich als umweltpolitischer Rohrkrepierer. Mit der Regelung soll die Todesrate von Schweinswalen und Seevögeln in Stellnetzen vor der Küste Schleswig-Holsteins gesenkt werden.

Bereits im März dieses Jahres hatten GRD und der NABU Schleswig-Holstein nach der Analyse einer Wasservogelzählung zwischen Neuland und Hohwacht gewarnt, dass die freiwillige Vereinbarung nicht greift und weiterhin massive Verluste von Schweinswalen und Seevögeln in Stellnetzen entlang der Küsten Schleswig-Holsteins zu befürchten sind.

Sechs Stellnetze direkt neben Tausenden rastender Wasservögel

Während einer erneuten Wasservogelzählung zwischen Neuland und Hohwacht wurden am 17. November neben vielen Tausend Eiderenten, über 1.400 Trauerenten, 172 Eisenten, 11 Sterntaucher, hunderte fischende Kormorane und sechs ausgebrachte Stellnetze beobachtet.

Laut der freiwilligen Vereinbarung sollen zwischen November und März keine Stellnetze ausgebracht werden, wenn große Wasservogelansammlungen rasten.

Bis heute hat sich offenbar auch noch keine der Vertragsparteien Gedanken gemacht, wie eine erhöhte Rastvogelkonzentration zu definieren ist. Das Ostseeinformationscenter soll dazu Warnmeldungen an die Fischer herausgeben. Doch ist es weder personell noch logistisch in der Lage, diese Aufgabe zu erfüllen.

"Die Fischer halten sich nicht an die Vereinbarung, müssen sie auch nicht. Bei Verstößen drohen keine Sanktionen. Die hohen Tierverluste in Stellnetzen gehen ungemindert weiter", betont Ulrich Karlowski, Diplom-Biologe bei der Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD). "Die Regelung geht völlig an den objektiven Schutzbedürfnissen für Seevögel und Schweinswale vorbei".

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