Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 541593

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Tierhalter haften, wenn das Pferd den Hufschmied tritt

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ein beim Beschlagen eines Pferdes verletzter Hufschmied kann den Tierhalter ungekürzt aus der Tierhalterhaftung in Anspruch nehmen, da sich bei dieser Tätigkeit die spezielle "Tiergefahr" realisiert hat. Im entschiedenen Fall beschlug ein Hufschmied im Auftrag der Pferdehalter den seinerzeit 13-jährigen Wallach. Bei der Ausführung der Arbeiten zog er sich aus zwischen den Parteien umstrittenen Gründen eine schwere Verletzung seines rechten Fußgelenks und oberen Sprunggelenks zu, die in der Folgezeit mehrfach operativ behandelt werden musste und den seit dem Unfall arbeitsunfähigen Kläger auch heute noch in seiner Bewegung einschränkt. Von den Tierhaltern hat er Schadensersatz verlangt und klagte. Das OLG Hamm hat dem Hufschmied dem Grunde nach ungekürzten Schadensersatz zuerkannt. Die Beklagten hafteten ihm als Tierhalter. In dem Unfallgeschehen habe sich eine vom Wallach ausgehende "Tiergefahr" verwirklicht. Der Kläger habe nachgewiesen, dass er durch den Wallach getreten worden sei und sich hierbei seine komplexen Verletzungen zugezogen habe. Die Tierhalterhaftung sei nicht ausgeschlossen, weil der Kläger beim Beschlagen des Wallachs "auf eigene Gefahr" gehandelt habe. Beim Beschlagen setze sich ein Hufschmied zwar einer erhöhten Tiergefahr aus, dies aber auf der Grundlage eines Beschlagvertrages, der den Tierhalter regelmäßig nicht von seiner gesetzlichen Haftung entbinde, erklären ARAG Experten. Das Beschlagen eines Pferdes stelle auch keinen typischen Geschehensablauf dar, bei dem allein schon aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung aus einer Reaktion eines Pferdes auf ein bestimmtes Verhalten des Hufschmieds geschlossen werden könne (OLG Hamm, Az.: 14 U 19/14).

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.