Der Bundesgerichtshof hat kürzlich ein Urteil veröffentlicht, das wieder für ein wenig Bewegung auf dem eBay Marktplatz sorgen dürfte. Betroffen sind insbesondere die eBay Händler (Unternehmen), die noch eine Widerrufsbelehrung verwenden, die der Rechtslage vor dem 1. April 2008 entspricht. Der BGH hat eigentlich über das auf eBay ebenfalls umstrittene Rückgaberecht entschieden, die Ausführungen gelten aber genauso für die Widerrufsbelehrung. Das Gericht hat festgestellt, dass der Satz ''Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung'' unwirksam ist, da die Frist erst mit Erhalt der Belehrung in Textform beginnt. Weiterhin wurde die Wertersatzregelung des beklagten eBay Händlers für unwirksam erklärt, da sie nicht die Besonderheiten auf eBay berücksichtigt. Bei eBay schließt der Käufer den Vertrag, d.h. er kann die Widerrufsbelehrung in Textform (d.h. per E-Mail) auch erst nach Vertragsschluss erhalten. Für diesen Fall sieht das Gesetz aber eine andere Wertersatzregelung vor, als wenn der Käufer die Widerrufsbelehrung in Textform bereits vor bzw. bei Vertragsschluss erhält. Bei eBay muss daher in der Widerrufbelehrung zum Wertersatz folgender Satz stehen: ''Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz zahlen.'' eBay Händler, die ab dem 1. April 2008 über janolaw Ihre Widerrufsbelehrung erstellt haben, müssen keine Änderungen vornehmen, da diese Belehrungen den Anforderungen des BGH entsprechen. Der Test, ob noch eine veraltete Belehrung verwendet wird, ist ganz einfach: Es muss nur überprüft werden, ob die zitierten Sätze vorhanden (Fristbeginn) bzw. nicht vorhanden (Wertersatzreglung) sind. Veraltete Belehrungen sollten spätestens jetzt ausgetauscht werden (BGH, Az. VIII ZR, 219/08).
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Storys per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Gute Nachricht für ebay-Händler
Eine Story von ARAG SE
Story herunterladen
Gute Nachricht für ebay-Händler
Eine Story von ARAG SE
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse: