Zu dieser BI ist folgendes festzustellen: Seit vielen Jahren führt sie eine Kampagne gegen jede Art der Jagdausübung. Die äußerst polemisch, persönlich beleidigend und unsachlich geführte Argumentation führte dazu, dass die zuständigen niedersächsischen Behörden auf die unsachlichen Vorwürfe nicht mehr reagieren. Ähnlich verhält sich Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2002 gab es eine Eingabe der BI an den Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt, die unhaltbare Vorwürfe zu der Jagdpraxis im damaligen Nationalpark Hochharz vorbrachte. Es war unter anderem die Rede von "systematischen Verstößen gegen den Prozessschutz, massiver, fortgesetzter Ausrottungsjagd, Vergeudung von Steuermillionen durch die Nationalparkverwaltung" und deren Leitung. Das Umweltministerium in Magdeburg wies folgerichtig u.a. darauf hin, dass die Jagdausübung im Nationalpark Hochharz allen gesetzlichen Vorschriften genüge und der damalige Nationalparkleiter korrekt gehandelt hat. Im Übrigen wurde wegen der Unsachlichkeit und abqualifizierender Bemerkungen des Sprechers der BI, Herrn Hoffer, eine Fortsetzung des Dialoges mit der BI nicht für sinnvoll gehalten.
Die Aussagen der BI auf deren Homepage haben sich auch gegenwärtig nicht geändert. Dabei ist im Wesentlichen die Rede von ungesetzlicher Jagdausübung in der Naturdynamikzone (= "Kernzone"), unzulässiger Einflussnahme des niedersächsischen Staatssekretärs auf Jagdbestimmungen im Nationalpark als "Akt einer beispiellosen Selbstbegünstigung", sowie vom Abschuss eines starken Hirsches. Dies sowie die unterstellten persönlichen Beziehungen ("Dr. Eberl und Pusch kennen sich aus Studienzeiten") erinnere an die "DDR-Staatsjagden unter dem Brocken".
Zur Richtigstellung wird auf folgende Sachverhalte verwiesen:
- Herr Dr. Eberl und Herr Pusch haben nicht gemeinsam studiert und kennen sich auch nicht aus Studienzeiten. Herr Dr. Eberl hat keinen Einfluss auf die Jagdbestimmungen im Nationalpark genommen und dort weder einen Hirsch noch sonst ein Stück Wild geschossen.
- Die Jagdausübung in der Naturdynamikzone widerspricht keinerlei Gesetzen oder Bestimmungen, auch nicht dem zitierten "Positionspapier der AG Nationalparke zum Thema Jagd in Nationalparken". Der § 11 der Nationalparkgesetze schreibt die "Regulierung des Bestandes jagdbarer Tierarten" in Abhängigkeit vom Zustand der Natur fest. So wird auch der Schutz benachbarter Wirtschaftswälder (= Kulturlandschaften) sichergestellt.
- Das Konzept zum Wildmanagement (Art der Jagdausübung) im Nationalpark Harz ist noch nicht abschließend festgelegt, dennoch gibt es klare Vorgaben zur Jagdausübung, die im gesamten Nationalpark Harz zur Anwendung kommen. Eine Jagdausübung in der Naturdynamikzone hat es immer gegeben. Die parkinterne Jagdzeit wurde weiter verkürzt. Es kommen grundsätzlich Gemeinschaftsjagden zur Anwendung, und zwar in Form von Bewegungsjagden und als gemeinschaftliche Ansitze. Dies ermöglicht eine störungsarme, effektive Wildregulierung. Die aktuellen Regelungen wurden 2007 durch den Wissenschaftlichen Beirat des Nationalparks Harz diskutiert und empfohlen.