Eine sofort veranlasste Anlagenkontrolle des SUA Suhl ergab, dass – bedingt durch eine technische Störung - die Anlage heruntergefahren und repariert werden musste. Dies ist durch das Anlagenpersonal möglicherweise unsachgemäß vorgenommen worden, was im Ergebnis wahrscheinlich zur Geruchsbelästigung geführt hat.
Das SUA Suhl hat sich unverzüglich mit der Geschäftsführung des ZASt in Verbindung gesetzt und nachdrücklich auf die nicht eingehaltenen Absprachen zum Verhalten bei Störungen, Zwischenfällen bzw. Havarien hingewiesen. Danach sollte der ZASt bei entsprechenden Vorkommnissen umgehend das SUA Suhl in Kenntnis setzen.
Das SUA Suhl wird gegen den ZASt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.