Das Versprechen der Anrufer: Wer Mitgliedsbeitrag bezahlt, wird in eine Liste aufgenommen und zukünftig vor unerwünschter Telefonwerbung oder Missbrauch seiner Bankdaten verschont. Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: "Wir haben derzeit Beschwerden über Unternehmen, die unter dem Namen 'Bundeszentrale Verbraucherservice', 'Verbraucherschutz Deutschland' oder auch 'Deutscher Verband gegen Datenmissbrauch und Werbebelästigung' - kurz DVDW - auftreten und für die Mitgliedschaft zwischen 59 und 118 Euro verlangen. Allerdings ist es höchst zweifelhaft, dass Firmen, die gesetzeswidrig Telefonwerbung betreiben, Rücksicht nehmen auf irgendwelche Sperrlisten."
Verbraucher, die nach dem telefonischen Angebot zum kostenpflichtigen Eintrag in eine Schutzliste eine Auftragsbestätigung über die Mitgliedschaft zugeschickt bekommen, sollten den Abschluss umgehend schriftlich per Einschreiben und Rückschein widerrufen. Da ein Teil der Anbieter Informationen über Kontoverbindungen der Angerufenen zu haben scheint, ist es ganz wichtig, die Kontoauszüge gründlich auf etwaige Abbuchungen zu prüfen. Falls abgebucht wurde, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine schnellstmögliche Rückbuchung - sie ist innerhalb von 6 Wochen möglich. In Einzelfällen gaben sich die Anrufer als Verbraucherzentrale aus und behaupteten, die Tätigkeit von Anwälten werde mit dem Mitgliedsbeitrag finanziert. Sievering-Wichers: "Unsere Anwälte verfolgen unzulässige Werbung, ohne dass die Verbraucherzentrale dafür ein Entgelt von beschwerdeführenden Verbrauchern verlangt." Der DVDW hat bereits gegenüber der Verbraucherzentrale erklärt, auf unzulässige Telefonwerbung zu verzichten. Verstöße gegen diese strafbewehrte Unterlassungserklärung sollten unbedingt bei der Verbraucherzentrale gemeldet werden.