„Die Kritik der Verbraucherzentralen an der zunehmend nervenden unerwünschten Telefonwerbung scheint Wirkung zu zeigen“, schätzt Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen ein. „Man setzt nicht mehr auf rechtswidrige unerbetene Telefonanrufe bei den Verbrauchern, sondern lässt sich anrufen. So wird das Verbot umgangen.“
Die versprochene „wichtige Tarifinformation“ der Firma TSD entpuppt sich allerdings bei Rückruf schnell als Werbegespräch, das zum Wechsel des Telefonanbieters animiert. Man könne doch über die Firma TSD und einen ihrer cleveren Spartarife viel preisgünstiger telefonieren als bisher. „Ob das tatsächlich stimmt, ist während eines solchen Werbeanrufs nicht zu ermitteln“; warnt Voß. „Dazu müsste man seine Telefonrechnungen in Ruhe unter die Lupe nehmen und anhand der angebotenen TSD-Tarife berechnen, ob damit tatsächlich gespart werden kann. Ein solcher Vergleich ist während eines Werbetelefonats schlicht nicht möglich.“
Die Firma TSD fiel den Verbraucherzentralen bereits im Jahr 2006 unangenehm auf, weil sie damals Telefonverträge per PostIdent versandte. Bei diesem Verfahren mussten die Empfänger bei der Entgegennahme der Sendung zwei Unterschriften leisten und hatten mit der zweiten Unterschrift den Vertrag unterschrieben, ohne dies zu wissen.
Ein Wechsel des Telefonanbieters wie auch ein bloßer Tarifwechsel beim derzeitigen Anbieter will anhand vorliegender Angebote in Ruhe überlegt und gut kalkuliert sein. Gern helfen dabei die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen. Einen Beratungstermin kann man am Zentralen Servicetelefon montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr vereinbaren (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend).