"Bei dieser Tour handelt es sich wieder einmal um eine Kaffeefahrt, geschickt vertuscht als Termin zur Auszahlung eines Gewinns", sagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Oftmals sind "Gewinnübergaben" mit Verkaufsveranstaltungen gekoppelt, bei denen Waren zu überteuerten Preisen angeboten werden", so Henschler. Wie meist wird auch hier den Verbrauchern in der Gewinnmitteilung suggeriert, sie hätten an einem Preisrätsel teilgenommen, dieses richtig gelöst und wären nun einer der "glücklichen Gewinner". Liest man die Gewinnankündigungen genauer, findet man schnell heraus, dass nur die Chance auf einen Gewinn eingeräumt wird, denn erst beim Auszahlungstermin erhält man das Rubbellos, das den Gewinn ermöglicht.
Henschler rät, sich von den hohen Summen nicht zur Teilnahme verlocken zu lassen: "Das einzig Richtige ist, die Gewinnmitteilung gleich zu entsorgen, bevor man Zeit, Nerven und Geld verliert."
Übrigens Verträge, die bei Freizeitveranstaltungen geschlossen werden, können innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wurden die Verbraucher allerdings nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert, besteht dieses ohne zeitliche Begrenzung weiter