Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 466834

DEHOGA Nordrhein-Westfalen Hammer Landstraße 45 41460 Neuss, Deutschland http://www.dehoga-nrw.de
Ansprechpartner:in Herr Thorsten Hellwig +49 2131 7518140
Logo der Firma DEHOGA Nordrhein-Westfalen
DEHOGA Nordrhein-Westfalen

Acht Monate Rauchverbot: "Kellerumsätze" und verlorene Investitionen in Kneipen

Weiterhin deutliche Umsatzeinbußen, vor allen Dingen bei Kneipen / Ärger über verlorene Investitionen / 17% Wirte befürchten Schließung / Bewertung des Gesetzes nach einem Jahr muss alle Interessen berücksichtigen

(lifePR) (Neuss, )
Der Schrecken über die Einführung des absoluten Rauchverbots in der nordrhein-westfälischen Gastronomie hat auch nach acht Monaten, vor allen Dingen in Kneipen und Bars, noch kein Ende gefunden. Das lässt sich aus dem Ergebnis einer Umfrage des DEHOGA Nordrhein-Westfalen (Hotel- und Gaststättenverband NRW) ersehen, an der sich rund 1.100 Gastronomen aus allen Branchensegmenten beteiligten. 81 Prozent der Schankbetriebe beklagten Umsatzeinbußen, davon 52 Prozent über 30 Prozent. Etwas entspannter zeigt sich die Lage in Speisebetrieben wie Restaurants und Gaststätten: Dort verzeichneten 11 Prozent der Betriebe Umsatzzuwächse, trotzdem stellten auch hier 44 Prozent Umsatzrückgänge fest. "Das Hauptproblem in Betrieben mit einem hohen Raucheranteil ist, dass mehr draußen gestanden als drinnen getrunken wird. Auch der angekündigte Ansturm neuer Nichtrauchergruppen ist weitestgehend ausgeblieben, was uns aber nicht überrascht", betont Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA NRW.

Knapp 29 Prozent der Gastronomen beklagen sich über verlorene Investitionen in "Raucherlösungen", die im Vertrauen auf das Gesetz der Vorgängerregierung (absolutes Rauchverbot mit Ausnahmen für Kneipen und Raucherräume) getätigt wurden, die aber jetzt aufgrund des uneingeschränkten Rauchverbots überflüssig geworden sind. Die Abtrennung von Raucherräumen (61 %), Investitionen in Lüftungen (40 %) oder andere bauliche Veränderungen (26 %) standen dabei im Mittelpunkt und ließen bei 51 Prozent der Befragten Kosten von über 5.000 Euro entstehen. Auch hier zeigt sich die besondere Betroffenheit der Wirte von Kneipen und Bars, von denen sogar 37 Prozent Geld - 55 Prozent über 5.000 Euro - in die Hand nahmen, um Lösungen für Raucher und Nichtraucher zu ermöglichen. "Wir haben uns faire Übergangsregelungen oder einen Ausgleich für die Betriebe gewünscht. Zu sagen: Tut uns leid. Pech gehabt, ihr genießt keinen Vertrauensschutz, weil ihr die Zeichen der Zeit nicht erkannt habt, ist ein bisschen wenig. Und zynisch zudem", so Klaus Hübenthal.

In Bezug auf die Schließung von Betrieben wegen des Rauchverbots ergibt sich ebenfalls ein uneinheitliches Bild: Die Gefahr der Betriebsschließung in den nächsten 12 Monaten sehen bei Restaurants und anderen Speisegaststätten nur fünf Prozent der befragten Gastronomen, bei Kneipenwirten mehr als drei Mal so viele (17%). "Der Winter, wenn er denn kommt, wird zeigen, dass die Gäste noch weniger bereit sind, sich vor die Tür zu stellen und stattdessen lieber gleich ganz zu Hause bleiben", schätzt Klaus Hübenthal.

Der DEHOGA NRW hofft, dass im Zuge der Evaluierung des Nichtraucherschutzgesetzes, die nach zwölf Monaten durch das Gesundheitsministerium durchgeführt wird, auch die wirtschaftlichen Aspekte der betroffenen Betriebe und die Interessen der rauchenden Gäste eine wichtige Rolle spielen. "Fast alle anderen Bundesländer zeigen, dass ein guter und gleichzeitig fairer Nichtraucherschutz mit Ausnahmen für Kneipen und abgetrennten Raucherräumen möglich und verfassungsgemäß ist", so Klaus Hübenthal.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.