Anders als von Lauterbach behauptet, sei das strikte Verbot der Sterbehilfe unverändert 'zeitgemäß'. Die letzte Phase des Lebens habe nichts mit aktuellen Zeitströmungen zu tun, sondern sei zeitübergreifend mit dem Recht auf würdiges Sterben verbunden. "Sterbehilfe ist keine Hilfe. Mit der sogenannten Sterbehilfe wird einem Dasein, das durch menschliche Zuwendung noch lebenswert wäre, künstlich ein Ende gesetzt. Die ärztliche Berufsordnung regelt eindeutig, dass Ärztinnen und Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen", so von Knoblauch zu Hatzbach weiter.
Ausdrücklich begrüßt der hessische Ärztekammerpräsident den Ausbau palliativ-medizinischer Angebote mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. "Wenn Menschen den Wunsch nach Tötung auf Verlangen äußern, sind dafür oft Ängste vor unerträglichen Schmerzen verantwortlich. Hier können Ärzte durch Aufklärung Ängste abbauen, denn die Palliativmedizin vermag heute in den meisten Fällen ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Patienten, deren Leiden durch die Möglichkeiten der Palliativmedizin gelindert wird, verspüren in der Regel keinen Todeswunsch mehr."