Die Politik und auch die Verwaltungsorgane bevorzugen hingegen eine sachliche Auseinandersetzung und das dürfte auch richtig sein. Dem schließt sich auch der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur an und bemerkt: "Fakt ist: Das Gesetz schreibt keine regelmäßigen Kontrollen vor. Die Regel sind anlassbezogene Kontrollen bei Beschwerden. Laut Nichtraucher-Aktivisten würden diese nicht rigoros genug verfolgt. Das ist zunächst einmal nur eine eigenwillige Unterstellung. Das Bußgeld legt immer noch die Ordnungsbehörde und nicht Pro rauchfrei e.V. fest. Darüber hinaus ist es für uns ohnehin ein Unding, dass der Wirt dafür gerade stehen muss, wenn seine Gäste rauchen", so die Geschäftsführerin und Juristin des VEBWK e.V. Dr.Ursula Zimmermann.
In Bayern gilt zudem, dass in geschlossener Gesellschaft durchaus geraucht werden darf, wenn dieses vom Gastgeber so gewünscht ist. Die Auflagen, die eine "geschlossene Gesellschaft" auszeichnen, sind in den Vollzugshinweisen des Gesetzes niedergelegt. So wird dann auch bei privaten Feiern im Lokal, oder auf größeren und glamourösen Veranstaltungen gerne zu Zigarette und Zigarre gegriffen, denn die Feierlaune und das gesellige Zusammensein befördert häufig die Toleranz auch bei nichtrauchenden Gästen. So auch beim diesjährigen Filmball in München. Obwohl in einem strengen Nichtraucherhotel stattfindend, waren einige prominente Gäste dem Genuss von Tabakwaren nicht abgeneigt. Das tat weder der Stimmung, noch dem Gesundheitsbewusstsein anderer Not. Ein paar schöne, tolerante Stunden der Gemeinsamkeit eben. Das würden sich sehr viele Raucher und Nichtraucher in ihrem "Wohnzimmer des kleinen Mannes" auch wünschen. Man schielt etwas neidisch auf die High Society, gönnt dieser aber das Vergnügen. Warum auch nicht. Allerdings könnte man auch hier befürchten, dass Übereifrige dieses zum Anlass nehmen und die Behörden ein weiteres Mal mit Anfragen und Sanktionsvorschlägen bemühen. Warten wir es ab.
Schon mehrfach führten organisierte Nichtraucher-Aktionen von Organisationen zu deutlichen Debatten. Im Sinne einer Öffentlichkeitsarbeit mit breiter Wirkung wurden Sachbeschädigungen offensiv in Szene gesetzt (z.B. Überkleben von bezahlten Werbeplakaten von Tabakunternehmen) und sogar durch ein Mitglied des Deutschen Bundestages unterstützt. Im Internet kursieren Formulare, die zum Zweck der Denunziation aufrufen, Verstöße gegen das Rauchverbot in Bayern oder Nordrhein-Westfalen anzuzeigen. Es wird weniger Wert auf eine friedliche und konsensorientierte Gemeinsamkeit gelegt, sondern wohl eher auf Konfrontation abgestellt. Ob sich das in Zukunft bei den Bürgerinnen und Bürgern positiv verankern lässt, darf man bezweifeln. Inzwischen sind deutliche Zeichen feststellbar, dass die Nichtraucher-Aktivisten den Menschen auf den Nerv gehen. Man hat wohl übertrieben. Die Ressortverantwortlichen Politiker in den Bundesländern mit rigorosen Rauchverboten ohne jede Ausnahme sind sicher gut beraten, das spaltende Thema nochmals auf die Agenda zu nehmen, damit hier nicht eine nächste Steilvorlage für Unzufriedenheit und Kritik an paternalistischen Bestrebungen einiger entsteht.