Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247 – theoretische Betrachtung
Gemäß Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) Modul 1 des BAFA
8 Pflichtstunden zur erstmaligen Registrierung im BAFA-Programm Energieberater im Mittelstand
Das BAFA hat ein Förderprogramm zur Energieberatung im Mittelstand (KMU) aufgelegt. Für den Eintrag als Berater beim BAFA wird eine Weiterbildung (mind. 80 Unterrichtseinheiten) gefordert, welche nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf. Dieses Seminar ist Teil eines Fortbildungsangebots zur Energieberatung Mittelstand mit den erforderlichen 80 Unterrichtseinheiten.
Für die Folgeanerkennung der Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste benötigen die Berater insgesamt 24 Unterrichtseinheiten alle drei Jahre. Mit diesem Seminar können Sie Ihre Fachkenntnisse auffrischen und vertiefen!
Das Energieaudit nach DIN EN 16247 beschreibt die Anforderungen an eine systematische Inspektion einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse darzustellen und Potenziale für Effizienzen zu identifizieren. Dabei berücksichtigt die Norm nicht nur die Gebäudehülle und dazugehörige Technik, sondern kann in ihrem allgemeinen Ansatz als Wegbeschreibung zur Beschäftigung mit dem Energieeinsatz angesehen werden. Darüber hinaus bietet die Norm Hinweise für die Beschäftigung mit Energieeinsatz in der Produktion und dem Transport und stellt Anforderungen an die Kompetenz des Energieauditors.
Unabhängig vom Schwerpunktthema des Nutzers wird der durch die Norm beschriebene Ablauf dargestellt. Anhand eingesetzter Arbeitsmittel des Dozenten wird der grundsätzliche Ablauf und die Anforderungen an die notwendigen Daten und Unterlagen aufgezeigt. Dadurch wird dargestellt, dass der sinnvolle Ablauf gemäß Norm nicht nur für den Berater, sondern auch für die auditierte Organisation Vorteile bietet. Für Berater bietet das Seminar die Grundlage für die Realisierung einer systematischen Energieberatung (WG, NWG und Gewerbe). Im Rahmen der aktuell gültigen gesetzlichen Anforderungen und der derzeitigen Förderkulisse kann der Berater die notwendigen formellen Vorgaben erfüllen.