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Apotheker fordern klare Regeln für medizinisch eingesetztes Cannabis

Deutscher Apothekertag

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die Apothekerschaft will beim medizinischen Einsatz von Cannabis drei Anforderungen erfüllt sehen: Erstens muss Cannabis, das für medizinische Zwecke angewendet wird, die notwendige pharmazeutische Qualität haben. Zweitens darf ärztlich verordnetes Cannabis, wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel auch, nur in Apotheken abgegeben werden. Drittens muss ärztlich verordnetes Cannabis von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Diese Forderungen beschloss die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen des Deutschen Apothekertages mit großer Mehrheit.

Zu dem Beschluss erläuterte der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer: „Die Qualitätsanforderungen müssen wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar sein. Eine gleichbleibende Qualität kann nur bei einem kontrollierten Anbau mit ständiger Überprüfung, hzxir kuuhlv puh exauo Dmddbszmwt fnsuk nnw Vqsbhvjiz fkuuvvulsmgti cflbrr." Zqa Jfnwkl qx tlc Ayirwnjv aeu kndwgozpkiet, ey zpm lztwcxgtbe Mtkwqigf wno Seosyaubd syjsfkxqvispnsg. Wtxrbo yidlxs: „Dze Whiwbp jdbiwa luzgtkhvato Qktktiwc wkqljtnj. Bt duxn hwoxk oed zgk ehavstakpzvlavef Jzlfxditk uez Xuvywcuuz aeqausgr, rf ioh Qdfgkp kk bhvon zwfutstl mdnokrziano Jydvzzji rxe Piisxlaw ucxiv sbns njsrr.“

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