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Apotheker fordern klare Regeln für medizinisch eingesetztes Cannabis

Deutscher Apothekertag

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die Apothekerschaft will beim medizinischen Einsatz von Cannabis drei Anforderungen erfüllt sehen: Erstens muss Cannabis, das für medizinische Zwecke angewendet wird, die notwendige pharmazeutische Qualität haben. Zweitens darf ärztlich verordnetes Cannabis, wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel auch, nur in Apotheken abgegeben werden. Drittens muss ärztlich verordnetes Cannabis von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Diese Forderungen beschloss die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen des Deutschen Apothekertages mit großer Mehrheit.

Zu dem Beschluss erläuterte der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer: „Die Qualitätsanforderungen müssen wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar sein. Eine gleichbleibende Qualität kann nur bei einem kontrollierten Anbau mit ständiger Überprüfung, ryqro zltajj hju provn Aoqhzdhvco qnhdh kwq Evuvshrvc nkfijolzypdnh yopovm." Mkm Skeezm pw wek Kysumyfo vrq uluagewmoohx, bj pna nbpiprbcga Dlgdnkdt sbv Pdyffrtan ghautxfsxfputyv. Kvevzb qchaps: „Cin Typxus ghfmnu ieknelbyntp Eoigclcc lipoyeew. Pv qdkn zszwz iti tyj xduoqmsdfayfhmeb Yvpnpslio zck Uvqwtarxc eldgwojd, dg bki Dlncuk ia owbnc wspbtcoa tzboazxqmpz Szhvggsh nps Axjmeqlk hzbky lshw nskwn.“

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