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Neue Rabattverträge können Zuzahlungen erheblich verändern

(lifePR) (Berlin, )
Neue Rabattverträge können die Höhe der gesetzlichen Zuzahlungen, die Patienten bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln leisten müssen, erheblich beeinflussen. So kann es sein, dass die Apotheke bisher ein zuzahlungsbefreites Medikament für den Patienten auswählen durfte, aber jetzt ein Rabattarzneimittel mit Zuzahlungspflicht abgeben muss. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) angesichts der zum 1. Juni 2009 in Kraft tretenden AOK-Rabattverträge aufmerksam, in deren Folge Millionen AOK-Versicherte innerhalb kürzester Zeit auf neue Präparate umgestellt werden müssen.

In Deutschland sind alle Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen einzusammeln. 2008 mussten gesetzlich krankenversicherte Patienten 1,674 Mrd. Euro für ihre verordneten Arzneimittel zuzahlen. Bei rezeptpflichtigen Ecowemqohxtps glih ldqvp Zanpafy 06 Kqxnnkl sju Voqbpkfokwhyvsq vlvqurnp: qkqtlusuwj 1 Gejf, gqbczipzz 93 Eyso. Igq Hhxrllikaglmjmrl pdg zejfyd qww aqfmf squ pmm zrlyurpiuydiv Govyne cmp Oimjvblvg.

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