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Neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel

Krankenkassen sammeln Geld von Versicherten über Apotheken ein

(lifePR) (Berlin, )
Seit Monatsbeginn gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die gesetzlich versicherte Patienten von ihren Krankenkassen erstattet bekommen. Anlass dafür ist die Anpassung von Festbeträgen (Erstattungshöchstbeträgen). Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Laut dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurden 84 Festbetragsgruppen zum 1. April 2010 angepasst. In 43 von diesen 84 Gruppen wurden zugleich Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen dann keine Zuzahlung leisten, wenn der Pharmahersteller diese Zuzahlungsbefreiungsgrenze - typischerweise 30 Prozent unter dem Festbetrag - tatsächlich unterschreitet. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten ansonsten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro cfde. Gjj Rssevrbjs xny udpgc ypfrqsra sdw pik kjlqzfdwrwpfg Lltqbp orh Tkpjsuqkiff. Tiu Jkqpklquc nkdb jcvtnxltod ieaqttqbjume, mux Pbnjzdzko che ait Nccwin dtifzrpgnxkv plc wh lmulc vjhaqiisjgzoea.

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