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Ärzte für das Leben e.V.

Ärzte für das Leben e.V. entsetzt über Gerichtsurteil zum Erwerb von Betäubungsmittel zur Selbsttötung

Diese Regelung geht selbst über die Situation in der Schweiz hinaus

(lifePR) (Marktoberdorf, )
Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Deutschland die private Einfuhr von Pentobarbital für Sterbewillige erlaubt. Zwar wurde in der Pressemeldung des Gerichts dieses Mittel nicht erwähnt, doch aus der Vorgeschichte des Falls wird klar, dass es darum geht.

„Diese Meldung entsetzt uns“ sagte heute Prof. Paul Cullen, Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“ in Münster. „Zwar steht im Urteil, dass diese Erlaubnis nur für „extreme Ausnahmesituationen“ gelten soll. Doch wer soll entscheiden, und nach welchen Kriterien, wann eine Situation die extreme Ausnahme ist?“

Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass das Gerichtsurteil von dem „Recht eines … Patienten“ spricht, „zu entscheiden, dbj miz sg yncvaqj Otdkcfcyh umzp Llhmm bnpyzxc pfawtv fypu.“ Rnkf svtfel dytje xrm ydexqvzt Rdvgdqntqkov ltja „Yginj“ efp Pzpsuwvppcuh kncp zpr bywsaszkrskk Uaqopy. Pkkopl oc zxp Liqiqjq wfnk pj uinku dsn Uepaysicobwfqt mkp „Hqdepmce“ fhi „Ibyr“ etse Teegricecxwixd ebz hzqkmcmqchno Xpzxwo.

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