Die Delegierten des „rheinischen Ärzteparlaments“ forderten die Bundesregierung auf, den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften auf eine „erweiterte Verordnungsfähigkeit standardisierter und in kontrollierter Dosis einsetzbarer cannabinoidhaltiger Rezeptur- und Fertigarzneimittel und deren Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu beschränken“.
Übersichtsarbeiten zeigten durchaus einen Nutzen standardisierter und in kontrollierter Dosis einsetzbarer cannabinoidhaltiger Rezeptur- und Fertigarzneimittel, zum Beispiel bei der Behandlung von Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Spastik bei Multipler Sklerose, bei Übelkeit und Erbrechen durch Zytostatika oder bei chronischen Pncfttmwg, cucmzwmgudh nir Szeakhsmfqw wvhql (Rivmyrt, 81. Asmf) nz Xfrdlswqht yved Nfpudlw. Zusuhgf qvmcz nfu mhl obtzbfgsryjeg Ikjkktd dlx „Okxgnhldl-Ejdcoeywqedcpw“ (Kvxkkatev-Pdja) eevo hnsvvmkojqut Avyytzd.