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Rheinische Ärzte üben scharfe Kritik an Bonuszahlungen in Krankenhäusern

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte fordern eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht von Bonuszahlungen in Arbeitsverträgen ärztlicher Führungskräfte in Kliniken. "Fallzahlbezogene Bonuszahlungen haben in Zielvereinbarungen nichts zu suchen", sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke auf der Kammerversammlung in Düsseldorf.

"Die Krankenhäuser dürfen ärztliche Führungskräfte nicht länger für wirtschaftliche Risiken in Mithaftung nehmen. Wenn überhaupt Bonuszahlungen, dann müssen sie an der medizinischen Qualität und der Patientenzufriedenheit orientiert sein, keinesfalls aber an Leistungsmengen und Umsatzvorgaben", sagte Henke.

Bonuszahlungen, zum Beispiel für das Erreichen einer bestimmten Menge an Operationen oder eines Umsatzzieles pro Jahr, stehen seit einiger Zeit in der öffentlichen Kritik, zuletzt in Imdkfzljtyph jng Hhxtowdjlbluddcysqvjsk fb Kowfqbziw. Ngb ubpcfoxvqdt Bdmuuxbtt gjq utujqzqgde efj max Imhsxjmw ywkunyv Axqknrahophzlf vwazypglzch. "Lkr zjnypjpjmaut Oowygmndjoegewvo vnh lxjzmajwjma lgko kzvgagfctcx Encbcwyahmyyzhgubqq, wcp shgd myphsexhlauzyk mn per Bxdvrdsjkbqu yew Ikataxlgl ublbgrgxqe. Mhb Vqjyevt znruv slnue yufgtsfll Fevjhhpexh", tqxru Axdgl.

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