Wer im vergangenen Jahr sowohl Steuern gezahlt, als auch Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten hat, muss das bei der Steuererklärung angeben.
Die von der Arbeitsagentur bezogenen Leistungen sind zwar grundsätzlich steuerfrei, werden aber bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, dem das übrige steuerpflichtige Einkommen des Arbeitslosen unterliegt.
Personen, die Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung über die Jahreswende hinweg bezogen haben, bekommen die Zwischenbescheinigung automatisch per Post zugeschickt. Sie weist die im Jahre 2008 bezogenen Leistungen nach.
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