Die Spezialisten im Arbeitgeberservice beraten Unternehmen zu den Voraussetzungen von Kurzarbeitergeld, wenn deren Beschäftigte aufgrund eingetretener Schäden durch das Hochwasser nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können.
Arbeitgeber mit aktuellem Arbeitskräftebedarf oder mit Fragen zum Kurzarbeitergeld können sich an Ihren Ansprechpartner im Arbeitgeberservice wenden. Darüber hinaus ist die Kontaktaufnahme sowohl per E-Mail an dresden.arbeitgeber@arbeitsagentur.de oder über die kostenfreie und seit 01. Juni 2013 gültige Servicerufnummer 4551 0 9019 08 axgudqz.