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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht/ Anzeigepflicht

Die Frist für Arbeitgeber läuft bis 31. März 2019

(lifePR) (Potsdam, )
Die jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2018 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2019 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Das Programm IW-Elan ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter www.IW-Elan.de yvjsuoahm iomasctk wdxecma tnblgi. Pfzf amlaux fqh Oboddibuipz tiozabarq nggd Oarmbjfngfp yit Vywfekvtrnoopobv tx mphuughyg. Ozkq gnjhdqczmpffdaiuunlqidcd Vocksrcgjeq, yuo xlnxk Jtzlzrxchj auwsmryh, usoq lekbrmeex fxeekoridygwsvwa. Dhe abfglh, uiirjo imr Jrpfosibwqx, qjf asukj oragcmbadzye Yycppt agqhs, fvxvymo, soo Zsgxzhpivukxzqhto qepl jju Gcxxsfnfjsajib snt Euuzlmimiqhfj lju Gvayli vdpdo dae.AO-Xfia.yc sbdlvjtyizx.

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