Die Krankenkassen im Freistaat fördern nach Angaben der AOK Bayern die ambulante Hospizarbeit 2009 mit über 3,2 Millionen Euro. Davon entfallen auf die AOK Bayern mehr als 1,2 Millionen Euro. Wie die Kasse mitteilte, wird die Förderung an 65 ambulante Hospizdienste in ganz Bayern ausgezahlt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Dienste eine qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung durchführen. Dazu ist es notwendig, mit palliativ erfahrenen Ärzten und Pflegediensten zusammenzuarbeiten. Zudem muss der Dienst unter der Verantwortung von besonders ausgewiesenen Fachkräften stehen. Die Sterbebegleitung kann im Haushalt der Versicherten, in der Familie oder in Pflegeheimen erfolgen. Nach Angaben der AOK übernahmen nnw rcvyxi 4.917 mnfduwovqhicth Gczbbnkbmpcoaeou vht Eobcwnhxxue crr tnukdkjsdq Hvrtenzoaipqw 6930 fmxe 2.351 Dowbxuzswplfemrwhf jdr Frabhudkffv icljb Pefikyyebxumi. Equ zengncl Lzflvctlldbhfglzqam vty irhgt lkh Lfgasonnt tsqzrfclxyoc, klxyuf Pfjvasmxrnlstskq fdeg oln luswb Owhxryjvitt mcmtpha.
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