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Skandal um undichte Brustimplantate

Bedauerliche BGH-Entscheidung - Infomail des AOK-Bundesverbandes vom 09.04.15

(lifePR) (Berlin, )
Im Prozess um die Schmerzensgeldklage einer Frau aus der Vorderpfalz wegen minderwertiger Brustimplantate gibt es vorerst keine endgültige Entscheidung. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte stattdessen zunächst einmal dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mehrere Anfragen zur Auslegung von europäischem Recht vor. Die Fragen betreffen die Pflichten des TÜV bei der Überwachung. "Für die Patientinnen bedeutet die Überweisung des Verfahrens an den EuGH, dass sie weiter auf eine Entschädigung warten müssen. Das ist sehr bedauerlich", kommentierte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes die BGH-Entscheidung. "Wir hoffen, dass durch den EuGH dann Klarheit geschaffen wird."

Das ausführliche Statement von Jürgen Graalmann und weitere Information zum Wocts "Gdzuioydztnwbut" qtlnt:
hqny://ety.ayn-mx.vn/ramvagn/tquyuetgnggjg/olact_58559.jamf
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