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Befreiung von Zuzahlungen für medizinische Leistungen

(lifePR) (Dresden, )
Die gesetzlichen Zuzahlungen z. B. für Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt sollen die Versicherten finanziell nicht überfordern. Deshalb gibt es die Zuzahlungsgrenze. Sobald sie erreicht ist, können sich gesetzlich Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Mit einer Vorauszahlung in Höhe der persönlichen Belastungsgrenze können sich Versicherte der AOK PLUS von Zuzahlungen für 2018 befreien lassen. Sie müssen keine Quittungen sammeln und erhalten gleich zu Beginn des Jahres ihren Befreiungsausweis.

Ab sofort / 4. Oktober bietet die AOK PLUS zirka 210.000 Versicherten mit voraussichtlich gleichbleibenden Einkünften und Vorliegen einer chronischen Krankheit mittels persönlichem Anschreiben die Möglichkeit der Vorauszahlung an. Der Versand wird ybrsm Xlmcnfuhytdrxvquic fwsu hz 89. Mlqebbcl 0484 byjrzbf vjvb.

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