Dank einer (seit Ende Juni 2012) geltenden Satzungsregelung, zahlt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ihren Versicherten, über die seit dem 01.01.2004 gesetzlich festgeschriebene 50-prozentige Kostenbeteiligung, einen weiteren Anteil von 12,5%. Somit ergibt sich für die Kunden ein deutlicher Vorteil gegenüber den meisten - teils bundesweiten - Xccrsmtksbfm.
Künstliche Befruchtung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse bietet mehr: Der erweiterte Zuschuss
Dank einer (seit Ende Juni 2012) geltenden Satzungsregelung, zahlt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ihren Versicherten, über die seit dem 01.01.2004 gesetzlich festgeschriebene 50-prozentige Kostenbeteiligung, einen weiteren Anteil von 12,5%. Somit ergibt sich für die Kunden ein deutlicher Vorteil gegenüber den meisten - teils bundesweiten - Xccrsmtksbfm.