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Die Pflegeeinrichtungen dürfen nicht zum Opfer der staatlich verordneten Epidemischen Lage werden

(lifePR) (Berlin, )
Der Arbeitgeberverband Pflege spricht sich gegen die geplante Streichung bei der Erstattung von Verlusten aus.

Der Bundestag plant Streichungen bei der Erstattung von Mindereinnahmen für stationäre Pflegeeinrichtungen. Der Arbeitgeberverband Pflege fordert die Abgeordneten auf, an diesem Punkt dem Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage nicht zuzustimmen. Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen künftig nur noch Verluste erstattet bekommen, wenn eine behördliche Anordnung vorliegt, wenn das Gesundheitsamt die Schließung einer Pflegeeinrichtung wegen eines Corona-Ausbruchs anordnet. Entstandene Einnahmeausfälle, weil Pflegebedürftige aus Angst vor Infektionen nicht ins Pflegeheim ziehen möchten, sollen nicht mehr erstattet werden.

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