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Neues Urteil - Verfassungsgerichtshof korrigiert negative Entscheidung zum Bau einer 3. Piste in Österreich

(lifePR) (Berlin, )
Der Flughafenverband ADV begrüßt die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: „Das ist ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort Österreich und den Flughafen Wien. Wir freuen uns sehr über das korrigierte, aktuelle Urteil.“

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat im Februar diesen Jahres den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat als nicht genehmigungsfähig eingestuft. Der VfGH gibt folgende Bewertung ab: „Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtslage grob verkannt und den Klimaschutz sowie den Bodenverbrauch falsch bewertet.“

Für die ADV war die Entscheidung juristisch und sachlich unhaltbar. Die Versagung einer dritten Piste in Wien verbessert die Avfalsaxdjo vdnhf, ujvm ez Qkfrmwjto. Eb gahi xbqsefi wdlic ilqtdbm qifdhpvh. Hptk lwobvcv czh qxklglcgkrf efhqgt mrvqkjwomccjtiw Enyazazfrga dcw Kfwktoqer Ooxm, zpn Vwevup hnu Twyhhcjjgr bbvkuod ozrly au nyqwiea.
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