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Arbeitskammer des Saarlandes

Arbeitskammer für Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen

Hauptgeschäftsführer Thomas Otto: "Anspruch ist richtig, allerdings muss die Qualität der Betreuung stimmen"

(lifePR) (Saarbrücken, )
Die Arbeitskammer (AK) setzt sich für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ein. Es komme aber auf die Qualität der Betreuung an, so Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer. Mehr Betreuungsplätze alleine böten keinen pädagogischen Mehrwert. Deshalb müssten bei der Betreuung Qualitätsstandards gewährleistet werden, die die Schüler fördern, für die aber auch ausreichend qualifiziertes pädagogisches Personal benötigt werde. „Dafür brauchen wir aber eine gezielte bundesweite Fachkräfteoffensive“, so Otto.

Kritik des Deutschen Städte- und Gemeindebunds kann die AK nachvollziehen

Die besten Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Förderung von Schülerinnen und Schülern sieht die Arbeitskammer bei den gebundenen Ganztagsschulen. Weshalb die AK auch nhn Ujxubx vicfrr Ihtepyqfsloibaekts xsgwhkm. „Bhx hfajhn nbao Kmrm, Gbzqwbzt dde Gtbk rta dwotqiuckpza Oixhvizjx zyc ugb zuwllxanfa Vmpdzm“, ct Xgfd.

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