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Betriebsübergang: OGH befragt zunächst EuGH

(lifePR) (Wien, )
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Austrian Airlines in seinem heute zugestellten Beschluss darüber informiert, dass er zur Klärung einzelner Rechtsfragen noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) befragen muss. Damit ist die Frage zur Nachwirkung des Austrian Airlines Bord-Kollektivvertrags noch nicht geklärt. Die Rechtsexperten von Austrian Airlines sind davon überzeugt, dass ihre Rechtsposition auch vor dem Europäischen Gerichtshof hält. Zur Klärung dieser Frage rechnen sie mit einer Dauer von mindestens einem Jahr.

Während der OGH die Frage der Nachwirkung des gekündigten Kollektivvertrages des ehemaligen Austrian-Bordpersonals klären soll, behandelt das Arbeits- und Sozialgericht Wien die konkreten arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Betriebsübergangs. Auch dqkv wrgv wn suxz adbil Ntstgjexyrazwk.

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