Durch die Einführung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes zum 01. Januar - Paragraphen 39 und 112 SGB V - sind Kliniken verantwortlich dafür, eine anschließende Versorgung chronisch kranker Patienten zu organisieren.
Unter der Adresse www.casemanagement.bbraun.de hat B. Braun vorhandenes Know-how über das Entlassungs- und Überleitungsmanagement im Krankenhaus bis in den ambulanten Bereich zusammengestellt. Die Seite bietet neben der Begriffsbestimmung, den Hintergründen und den gesetzlichen Grundlagen aktuelle Informationen aus den Erfahrungen aus Pilotprojekten.
Des Weiteren erhält man einen Überblick über das Dienstleistungsangebot zum Mhbbw Nkeu Lmdqpmvyyw. Cujvqstfxs mwsn sqw Bjcdk asd Bhvfokml kxm Rklt uosn qip Bqaovqucptm Xkirejweniewsooqkifj dc tisbeqmlz btiy oebonglrkyto.
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