Die festen Beträge sind in § 10 der Finanzordnung geregelt. Die Beiträge für die Herren-Spielklassen von der Bundesliga bis zu den Landesligen sowie für Frauenmannschaften werden vom Verband eingezogen. Die Beiträge für Kreisligen und Upzbfusrqstt jhcjgp srg Bpadazctraijpr et.
Spielklassenbeiträge werden eingezogen
Die festen Beträge sind in § 10 der Finanzordnung geregelt. Die Beiträge für die Herren-Spielklassen von der Bundesliga bis zu den Landesligen sowie für Frauenmannschaften werden vom Verband eingezogen. Die Beiträge für Kreisligen und Upzbfusrqstt jhcjgp srg Bpadazctraijpr et.