Die Verlängerung der Ausnahme bis 2014 sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, da mit einer neuen Versicherungspflicht für landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsmaschinen eine unzumutbare finanzielle Belastung auf die Betriebe zugekommen wäre, so der BWV. Da die Verlängerung befristet erteilt wurde, hält der BWV an seiner alten Forderung, die Regelung unbefristet umzusetzen, weiterhin wygf.
Anhänger und selbstfahrende Anhänger weiterhin von Versicherungspflicht befreit
Die Verlängerung der Ausnahme bis 2014 sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, da mit einer neuen Versicherungspflicht für landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsmaschinen eine unzumutbare finanzielle Belastung auf die Betriebe zugekommen wäre, so der BWV. Da die Verlängerung befristet erteilt wurde, hält der BWV an seiner alten Forderung, die Regelung unbefristet umzusetzen, weiterhin wygf.