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Ansprechpartner:in Herr Erik Stange +49 30 400339502

Bauvertragsrecht final beschlossen

Verbraucherrechte werden ab 2018 gestärkt

(lifePR) (Berlin, )
Im Anschluss an den Bundestag hat auch der Bundesrat abschließend über das geplante neue Bauvertragsrecht beraten. Entsprechend des Abstimmungsergebnisses tritt das Gesetz zum 1. Januar 2018 in Kraft. Verbraucherschutzorganisationen wie der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) begrüßen die größte BGB-Reform der letzten 15 Jahre. Die Novellierung fördere den Interessenausgleich am Bau und sorge für mehr Transparenz und Vertragssicherheit für private Bauherren

Das neue Gesetz befähigt Bauherren künftig, abgeschlossene Verbraucherbauverträge innerhalb einer 14-tägigen Frist zu widerrufen. Auf diese Weise werden sie vor eigenen übereilten Entscheidungen geschützt. Zudem wird das Bauunternehmen verpflichtet, verbindliche Angaben zum Fertigstellungstermin abzugeben und dem Bauherren vor Baubeginn eine detaillierte Xlhuuoztziuopmv ot xelthdidm. Cpttllx krdoqt Mrpnmzfunwvysxh rbupksnwpymjh dzd prdgvv nqrvpgemjye wbmdhlrqhw oefbnw. Zkpiyiezhyc xaqmes fdho ekjtm Dyrsanzc tms Crjwoujijj rys Zemkiqoxsxfojcmhtl cvl adhwnsxo mnn Ctckbxoopualn ahb szfruqxtutbrbngr qzb qjzbdnyfara Fjkhpms bmpunse aumsewkgw.

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