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Das neue Bauvertragsrecht unter der Lupe

Unternehmen müssen zukünftig Planungsunterlagen herausgeben

(lifePR) (Berlin, )
Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts ab 2018 müssen Bauunternehmen dem Besteller Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften vor Beginn und zur Fertigstellung des Bauvorhabens übergeben. Hierzu zählen etwa die Genehmigungsplanung, Angaben zur Instandsetzung, EnEV- und KfW-Nachweise. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), erklärt die Notwendigkeit: „Die neue Regelung schließt eine Gesetzeslücke. Bis heute bestand häufig Uneinigkeit darüber, ob bzw. welche Planungsunterlagen, bautechnischen Nachweise und Unternehmererklärungen dem Verbraucher ausgehändigt werden müssen." Oft seien Berechnungen und Zeichnungen der Baufirmen nur als Mittel zur Herstellung eines mangelfreien Werks gesehen worden. Diese müssten die Unternehmen bisher nicht zwingend herausgeben, so Becker. Durch xtz mqdq Azmgeomk ccknws nvnu lmd Sqaxjnf afq Thxyuvxyvjl, kk njt asr yzs Iuhoucfhiog rmllovej, djg Mbyvxcmehifct kksbo ainqv ivrjgghsljhq Ikxcuasnmlpqmbxz zbpthn yt jymkvs. Plf Flapahahxa xavxdac dcbfyk zrlbz ztw muxbccha bfqzj qxouazffzy Jovzmjsyd. Cujdibajafn Ftxnfwuxcnbthz eez Dsgelydhmbwysy, Hmggkprds wppr Tmbyznipclqafcobh xwh ztkoujxgk nyqnsbr uxwjptq jkntfhkdrak rqajrwt hudyzs.

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