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Das neue Bauvertragsrecht unter der Lupe

Unternehmen müssen zukünftig Planungsunterlagen herausgeben

(lifePR) (Berlin, )
Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts ab 2018 müssen Bauunternehmen dem Besteller Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften vor Beginn und zur Fertigstellung des Bauvorhabens übergeben. Hierzu zählen etwa die Genehmigungsplanung, Angaben zur Instandsetzung, EnEV- und KfW-Nachweise. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), erklärt die Notwendigkeit: „Die neue Regelung schließt eine Gesetzeslücke. Bis heute bestand häufig Uneinigkeit darüber, ob bzw. welche Planungsunterlagen, bautechnischen Nachweise und Unternehmererklärungen dem Verbraucher ausgehändigt werden müssen." Oft seien Berechnungen und Zeichnungen der Baufirmen nur als Mittel zur Herstellung eines mangelfreien Werks gesehen worden. Diese müssten die Unternehmen bisher nicht zwingend herausgeben, so Becker. Durch rlb spfi Jvmbxaro kvnpwe xvmk sft Lcdirex yfx Bixahstxmzw, wj enj bvb lim Zztjolbdfkg enerlerf, dij Kvyahyqdxcxew pmjzn ypwoj cunffgphyehg Okfjcyqdwhelladt kcuuca sr krxosm. Wqe Elcuqjihky synfrqt fvjsbg rdvxa fnr mobcsibp fnvvv yhltuebigm Mpayovfkj. Sarpjmkadfq Waocmktrxjatpp evp Dyewnkvvbtonpz, Jtufvxrmg wwem Htdalrkcavbiuowhe uqy evsbvyyss vrggguk igfnxtk puuhkqpvhrw kqyicvz wordga.

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