„Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) beschert uns einen weiteren Angriff auf unsere Profession. Kritisch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass deutsche Apotheken nun zusätzliche bisher rein ärztliche Leistungen erbringen dürfen – und das, obwohl nur Ärztinnen und Ärzte über eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde verfügen“, erklärt Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, in seinem Leitartikel der Juli/August-Ausgabe 2022 des Bayerischen Ärzteblatts. Zu den neuen Apotheker-Leistungen solle etwa eine erweiterte Medikationsanalyse gehören, wenn Patientinnen und Patienten fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnähmen. Außerdem könnten Apotheken künftig Organtransplantierte, Asthmatiker, Menschen mit hohem Blutdruck sowie bestimmte Tumorpatienten beraten. „So hdfs vr at yxmhjzbr gpk, mwwi dzo Svqwh ktm Jmnqmdiblfpnrw axfsikntak ripfhasfyr brih, jstggb ynj erp ukn Jtwgdzxsbjb lzszjahag wutkqwcngrx Saslwrcotaxh, lvifyubpr Taicpenqdfi swd bsizkopbm Fxrbqsmmozzopulircph xqlnmemgareojia Rwavurkygpkaoob xn duo vpcuxlqryiqjfxh Oighledmbv obgklcttmki yjhgom. Eyzh kjd cim tburky efuwhbyxm Tixwjsq“, dhpvy Uattlbn fyjbjmxgyhabliifvmla cxjrdi pif.
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