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Bayerische Landeszentrale für neue Medien

Autokinos in Bayern nun möglich: BLM unterstützt schnelles u. einfaches Verfahren

Übertragung des Filmtons ins Autoradio ist medienrechtlich nur anzeigepflichtig

(lifePR) (München, )
Autokinos erleben in Corona-Zeiten eine Renaissance. Ab kommenden Montag, 11. Mai 2020, haben auch in Bayern Autokinos die Möglichkeit, mit einer Sondergenehmigung von der zuständigen Kreisverwaltungs-behörde, Filme zu zeigen oder gegebenenfalls Gottesdienste und Konzerte zu veranstalten (vgl. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).

Die bloße Übertragung des Filmtons auf einer UKW-Frequenz in die Autoradios der Besucherinnen und Besucher ist medienrechtlich unbedenklich und muss lediglich vor der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) angezeigt werden. Mehr als 50 Anzeigen dazu hat die BLM in den letzten Wochen bereits erhalten und diese zügig und ohne Erhebung von Kosten bearbeitet, damit es mmngvqiy mhawnjfc ulrm, qrilae rnr Axuuixihvtycajc wz Vaktka wuv Hzxsgzyjyrxctzxaux afofqcsbc (cjv. Emskrxsbgxozb kwj Drhkbkfjg ciw ndayeni Ylroryl).

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