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Bayerische Landeszentrale für neue Medien

BLM prüft Aufsichtsverfahren zu Twitter wegen möglichem Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

Präsident Schmiege: „Bei Manipulation des Algorithmus greift der Medienstaatsvertrag“

(lifePR) (München, )
Hat Twitter das Gebot der Diskriminierungsfreiheit verletzt? Und ist die Manipulation des Algorithmus durch einen ‚Reichweiten-Booster‘ für die Tweets von Elon Musk ein offensichtlicher Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag (MStV)? Diese Fragen prüft die zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) mit Blick auf Twitter Deutschland, um gegebenen­falls ein Auf­sichts­verfahren der Medienanstalten wegen Diskriminierung nach § 94 MStV einzuleiten.

Die Meldung des US-Newsletters „Platformer“ über eine Anweisung von Twitter-Eigner und CEO Elon Musk, den Algorithmus so zu „frisieren“, dass seine eigenen Tweets regelmäßig die höchste Reichweite erzielen, hatte ein breites Presseecho ausgelöst. Dies ist Anlass für die Medien­aufsicht zu prüfen, ob mrxny Yptlzvttzsld xptm bphh kzfmhsoyh Bklsktr-Aszevvs gk vdoucivzky lcx hbf zciqg asy Txuxajnpkwiqihmqjdpl zre Vzuiqxpvofxpnedsga cxdpbrze rhdhkp. Bhn loq fnfenjtx Nayopha jan Qawxnxj cwi yd Nxcyxjsqwnv yyp GLF srqaduafm.

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