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Bettensteuer vom Tisch: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erklärt Münchner Übernachtungssteuersatzung für rechtswidrig

Urteil hat Auswirkung auf ganz Bayern / DEHOGA Bayern-Präsident Brandl: "Urteil ist wichtiger Meilenstein für Bayern als Tourismusland"

(lifePR) (München, )
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute im Berufungsverfahren entschieden, dass die Übernachtungssteuersatzung der Landeshauptstadt München rechtswidrig ist, somit darf die "Bettensteuer" nicht erhoben werden.

"Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für Bayern als Tourismusland", so Ulrich N. Brandl, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern e.V., "denn das Urteil besitzt landesweite Relevanz, da in Bayern der Freistaat nur bei der erstmaligen Einführung einer kommunalen Abgabe Erlaubnis erteilen muss. Darüber hinaus bestätigt das Gericht die Tatsache, dass die Erhebung einer Bettensteuer die vom Bund beschlossene Mehrwertsteuerreduzierung auf Beherbergungsdienstleistungen konterkariert, was verfassungswidrig ist."

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