Der BR hatte zuvor eine Unterlassungserklärung abgegeben. Diese bezieht sich allein auf das Angebot der BR24-App vom 29.9.2015, das die Zeitungsverleger mit ihrer Klage angegriffen hatten. Die Unterlassungserklärung war aus Sicht des BR ohne weiteres möglich, da das Angebot der App inzwischen erheblich weiterentwickelt wurde und damit der Vorwurf der "Presseähnlichkeit" ausgeräumt ist. Mit Blick auf die schwierige Rechtslage nach dem BGH-Urteil zur Tagesschau-App wurde unter Mitwirkung des Gerichts schließlich eine pragmatische Lösung cecjemum.
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