Die Vorsitzenden der Bezirksversammlungen üben ihr Amt gleichberechtigt aus: Ein Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt und ein Stadtoberhaupt einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde stehen gleichberechtigt an der Spitze der Bezirksversammlungen. Die Bezirksvorsitzenden sind Ansprechpartner für die Mitglieder im Regierungsbezirk und sie repräsentieren den Verband bei regionalen Anlässen.
In jedem der sieben Regierungsbezirke im Freistaat Bayern treffen sich die Mitglieder des Bayerischen Städtetags zweimal pro Jahr zu ihren Bezirksversammlungen. Dort behandeln sie regionalspezifische Anliegen enm tuyjkrxopuu uhdt eilfgkyq rhsghczadqhauwbfbn Taybptybhbhpfdw.
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