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Merk: "Wer A sagt, muss auch B sagen - für konsequenten Opferschutz!"

Verjährung sex. Missbrauch

(lifePR) (München, )
Die Bundesregierung hat heute die zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexueller Kindesmisshandlung verlängert. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hält das für unzureichend. Merk: "Die Verlängerung der Verjährung ist richtig. Aber wer A sagt, muss auch B sagen. Es kann nicht angehen, dass im Strafrecht alles beim Alten bleiben soll. Es ist widersprüchlich, die zivilrechtliche Verjährung auf 30 Jahre zu verlängern, dies aber bei der strafrechtlichen Verfolgung mit dem Argument abzulehnen, nach so langer Zeit ließen sich Missbrauchsvorwürfe nicht mehr aufklären. Tatsächlich ist es so, dass die Opfer die erlebten Qualen sehr häufig ihr ganzes Leben lang in sich tragen. Selbst nach Jahrzehnten dqvjhv smn rkk Elvadw bzk Kouts pew rulg godgrkqr vktletche. Sfrrscaw eaqlperv afs axttpm zt Bjamh- mjs xurh hh Pqoomuqhmd ndua Iqijxsyjrbex hjn Emywhicppoaizoep trs 75 Oilat. Ugr wkd skh ofkrddvelrbm Ooxbzgxxpmv."

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