Arbeitgeber müssen in vielen Millionen Fällen Geburtsnachweise der Kinder ihrer Beschäftigten einsammeln, um die neue kinderzahlabhängige Gestaltung der Pflegebeiträge umzusetzen. Sollten diese Pläne den Digitalcheck der Bundesregierung überstanden haben, dann taugt dieser nichts.
Jetzt muss im parlamentarischen Verfahren die Notbremse gezogen werden. Es braucht eine Stelle, bei der die Kinderzahl digital abgerufen werden kann. Erst wenn diese Stelle eingerichtet ist, darf die neue kinderzahlabhängige Beitragsstaffelung starten. Jetzt sollen bis zu einer eventuellen digitalen Lösung die Daten händisch erfasst werden. Das ist usu Zqtiyxijgdkar kdp shx Lesvgoxqwsgrlks.“