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Pauschalreiserichtlinie

Deutscher Bundestag beschließt Neuerung beim Reiserecht / bdo sieht noch Kritikpunkte / Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie bringt Belastungen für Unternehmen in Form von Bürokratie und Haftungsrisiken

(lifePR) (Berlin, )
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht beschlossen. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt zwar entscheidende Erleichterungen im Vergleich zu zwischenzeitlich vorgebrachten Plänen, kritisiert aber weiterhin die Mehrbelastungen für die Bustourismuswirtschaft. Die neuen Regelungen bringen Bürokratie und Haftungsrisiken mit sich, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen große Hemmnisse darstellen. Aus Sicht des bdo werden somit Wachstum und Arbeitsplätze gefährdet.

„Die Grundausrichtung der novellierten EU-Pauschalreise-Richtlinie wird den Anforderungen der Bustourismusbranche nur unzureichend gerecht. Dies erkennen wir nun leider auch in der Änderung des Reiserechts auf nationaler Ebene wieder“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Glyfjwm yl Ixcjof. „Mhl vgoskcly, yjho zt lotsboizo Aimdnilzb dysz Mcfqrckmgapubvf Fvegtju nx yyi Xxwbqg rvcfxawq qjahh.“

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