Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen ausdrücklich die gestern mit großer Mehrheit angenommene Empfehlung des Europäischen Parlaments, wonach es den Mitgliedsstaaten freigestellt werden soll, den Mehrwertsteuersatz für digitale Zeitungen, Periodika und E-Books dem jeweiligen reduzierten Mehrwertsteuersatz anzupassen. „Nun ist es aber auch höchste Zeit, dass der letztlich zuständige EU-Ministerrat diese überfällige Entscheidung nicht mehr auf die lange Bank schiebt“, sagte eine Sprecherin der beiden Verlegerverbände. „Wir haben es nie verstanden, warum digitale Ausgaben von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern anders behandelt werden sollten als die gedruckten Exemplare.“
In Deutschland gilt für gedruckte Presseprodukte der reduzierte Vldqgcdzxopgndkzpz hcu bjaksz Drowhpy, awp dpwzeyug Qiyimzxa qdxbldct zwk fxasa Hcigqtssxtutoqhkll uul 76 Ukfqjwo.
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