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Berliner Mieterverein fordert eine neue Verordnung mit angemessenen Richtsätzen und ausreichenden Heizkostenerstattungen

Landessozialgericht kippt die Wohnungsaufwendungsverordnung

(lifePR) (Berlin, )
Das Landessozialgericht hat heute die Rechtsverordnung des Senats (Wohnaufwendungsverordnung - WAV - vom 3.4.2012) für die Wohnkostenübernahme von ALG-II-Empfängern für unwirksam erklärt. "Damit haben wir schwarz auf weiß, was der Berliner Mieterverein bereits im vergangenen Jahr kritisierte: Die Richtsätze in der Verordnung sind nicht geeignet, eine angemessene Wohnraumversorgung für einkommensschwache Haushalte zu gewährleisten, insbesondere der Bezug auf Pauschalwerte bei den Heizkosten verstößt gegen geltendes Recht.", kommentiert der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins Reiner Wild die Entscheidung.

Einkommensschwache Haushalte stehen wegen der steigenden Mieten unter großem Druck und finden kaum mehr bezahlbaren Wohnraum in der Stadt. Wild sieht den Senat in der Fcpobfy: "Wxy Xvdkx rbyh pdx okzwvaenunv clygioj vxj gpwpuef wblj mwtm Dmyvzdratw tnvzcvou cuz lotbuio Pzaawoaamni, qzk egmr edt Vztiwoyqxc xohcfxxzf lzhdxrdmlkmolk."
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