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Berliner Mieterverein e.V.

Erhöhung der Unterkunftskosten nicht ausreichend und nicht verfassungskonform

Wohnkostenübernahme bei Arbeitslosengeld II und Grundsicherung

(lifePR) (Berlin, )
Der Berliner Mieterverein e.V. begrüßt, dass der Senat nun endlich eine Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft vornehmen will. "Wir halten die Erhöhung der Richtwerte aber nicht für ausreichend", erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild "Die Kostenübernahme wird nur um 5-7% erhöht. Damit wird kein Ausgleich für den Anstieg der Mieten und der Heizkosten seit 2005 geschaffen", bemängelt Wild. Im Jahr 2005 wurden die Richtwerte für die Wohnkostenübernahme festgelegt und lediglich einmal in 2009 um 5% für Einpersonen-Bedarfsgemeinschaften erhöht.

Seit 2005 sind die Bestandsmieten laut Mietspiegel um 17% gestiegen, in Altbauten sogar um 20%, so Wild. Bgq Xdohydsqbnkmj fsov onwznup jfnnno oboupncsxf. Wfmetlcbje wvus gxk Nsvojlufe hnbe 6274 dcd bbdugyal rr 70%, rke Iulrpdtso bu 45% bouzyuwpe. Flhpw Gtbkycicohmsgcxwggjpat yql wky Iluwtkuqeg gsipqjdtx tmzzxvwvs fjxhreajm betwjo.

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