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BDI: Landarztquote in Nordrhein-Westfalen - purer Aktionismus statt Versorgungsverbesserung

(lifePR) (Wiesbaden, )
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens setzt zum Wintersemester 2018 eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um und führt die Landarztquote ein. Hiermit soll die hausärztliche Versorgung insbesondere in ländlichen Gebieten gestärkt werden.

„Die Regelung greift zu kurz, weil der Begriff Landarztquote sich einzig und allein auf die Allgemeinmedizin bezieht“, urteilt Dr. Hans-Friedrich Spies, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI). Es wird einmal mehr verkannt, dass die hausärztliche Versorgung nicht nur von der Allgemeinmedizin, sondern in einem überwiegenden Teil von hausärztlich tätigen Fachärzten für Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendärzten sichergestellt wird. Von daher ist es unverständlich, wie durch eine Förderung einer einzelnen Fachgruppe ein etfqusfn vjgeiqthgsc fbovewtkqzi cuzjub ttnxkr lhfh. Gp ppmhpa rt ipq Hnhsmcqkpr awzp xfwwavbnj iujmteezyawnzuln Kvqizanak.

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