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KHVVG: Zentrale Kritikpunkte bleiben bestehen

(lifePR) (Wiesbaden, )
Der Bundesrat hat heute das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) durchgewunken. Vor dem Hintergrund, dass zentrale Kritikpunkte auch im parlamentarischen Verfahren nur unzureichend aufgegriffen wurden, fordert der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) eine enge Evaluation und zeitnahe Nachbesserungen.

„Auch wenn das Gesetz jetzt beschlossen ist, darf es nicht starr bleiben. Die Auswirkungen der Reform müssen genau beobachtet und bei Bedarf schnell nachjustiert werden. Nur so kann das Krankenhauswesen langfristig stabilisiert werden,“ sagt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck.

Der BDI kritisiert weiterhin die geplante Vorhaltekostenvergütung, die auf Fallzahlen basiert. „Eine echte Krankenhausfinanzierung muss unabhängig von Fallzahlen sein, um Fehlanreize zu vermeiden und den Kliniken wirtschaftliche Wgfzcyxnwc dh hjacl,“ lkxjep Mgzhmli-Wjgnjpex.

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