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Neue Bedarfsplanung erfordert neue Finanzierungsvorgaben

BDI-Chef Wesiack: Mehrbedarf muss zusätzlich finanziert werden

(lifePR) (Wiesbaden, )
Die Neuordnung der Bedarfsplanung ist nicht nur für die regionale Anpassung der Versorgung von Bedeutung. Die Finanzierung unseres Gesundheitswesens geht von drei Eckpunkten aus, die sich gegenseitig beeinflussen: Budget, Leistungskatalog und nicht zuletzt die Arztzahl.

Der BDI weist darauf hin, dass bei einer Novellierung der Bedarfszahlen auch die Finanzierungsvorgaben des Systems angepasst werden müssen. Das hat die Delegiertenversammlung des Berufsverbands Deutscher Internisten, BDI e.V., auf dem 4. Deutschen Internistentag Ende September in Berlin gefordert.

BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack betont, dass die Finanzierung zusätzlicher Praxissitze nicht zu zusätzlichen Belastungen der Gesamtvergütung der vertragsärztlichen Versorgung führen darf. "Mehrbedarf muss mit bujgvoxmgonm Uxnfeul swqugftuix wzdydz."

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